Polizeiberichte
21.01.2022 · Bundespolizei Selb
Strafanzeige bei nicht mitgeführten Ausweisdokumenten
Wunsiedel – Die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb haben am Donnerstag (20. Januar) im Bereich Bernstein/Wunsiedel zwei syrische Staatsangehörige, die zuvor über die grenzüberschreitende Staatsstraße 2179 aus Tschechien in das Bundesgebiet eingereist waren, kontrolliert. Die beiden 23- und 26-jährigen Männer konnten für den Grenzübertritt keine erforderlichen Reisedokumente vorweisen und wurden damit zur weiteren grenzpolizeilichen Sachbearbeitung an die zuständige Bundespolizeiinspektion Selb übergeben.
Die beiden jungen Syrer hatten in den Morgenstunden von Schweinfurt aus einen Ausflug ins tschechische Nachbarland unternommen und befanden sich gegen 14.20 Uhr wieder auf der Rückreise. Dabei hatten die beiden syrischen Staatsangehörigen verbotenerweise bei ihrer Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisedokumente verzichtet.
Dies wird für sie nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es beim Grenzübertritt Pflicht, gültige Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.
EU-Bürger – auch Deutsche – machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
Damit steht dem 23-Jährigen nun eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz ins Haus.
Gegen den 26-jährigen Fahrer ermittelt die Bundespolizei wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und zudem wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise des 23-jährigen Beifahrers.
Die beiden jungen Syrer hatten in den Morgenstunden von Schweinfurt aus einen Ausflug ins tschechische Nachbarland unternommen und befanden sich gegen 14.20 Uhr wieder auf der Rückreise. Dabei hatten die beiden syrischen Staatsangehörigen verbotenerweise bei ihrer Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisedokumente verzichtet.
Dies wird für sie nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es beim Grenzübertritt Pflicht, gültige Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.
EU-Bürger – auch Deutsche – machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
Damit steht dem 23-Jährigen nun eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz ins Haus.
Gegen den 26-jährigen Fahrer ermittelt die Bundespolizei wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und zudem wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise des 23-jährigen Beifahrers.