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Geschichte durch Gerichte

"Auch in Bayern gilt das Grundgesetz"

Als extra-radio am 3. Oktober 1987 auf Sendung ging, dachte niemand daran, dass ausgerechnet dieser kleine Hofer Radiosender einmal Rundfunkgeschichte schreiben würde. Bereits 1989 wurde extra-radio als erster bayerischer Sender mit dem BLM-Hörfunkpreis für den besten Werbespot ausgezeichnet. Doch dann sollte es knüppeldick kommen. Trotz aller Erfolge und hervorragender Hörerzahlen wollte die Bayerische Medienzentrale (Medienvorsitzender der damalige Hofer CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Kopka) extra-radio zwingen, sein Sendestudio aufzugeben und Minderheitsgesellschafter bei Radio Euroherz zu werden.

extra-radio war zwar zur Zusammenarbeit bereit, wehrte sich aber gegen die verordnete "feindliche Übernahme". Folge: Die Bayerische Medienzentrale wollte extra-radio im Juni 1992 abschalten. Ohne Rücksicht auf Mitarbeiter, riesige Vorlaufkosten, Investitionen, laufende Verträge. Zwei Tage vor der geplanten Abschaltung kam die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: extra-radio kann weitersenden.
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Die BLM ließ sich dadurch in ihrem Feldzug gegen extra-radio nicht stoppen.Sie legte Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein und hatte Erfolg. Zum 1.Mai 1994 sollte extra-radio erneut abgeschaltet werden. "Aus für extra-radio" jubelte die damals an Radio Euroherz beteiligte Frankenpost in einem halbseitigen Artikel. Die Entscheidung hätte die Existenz von extra-radio vernichtet, allerdings ermöglichte sie erstmals, die Grenzen des weiß-blauen, tiefschwarzen Freistaats zu überspringen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab unter dem Vorsitz des späteren Bundespräsidenten Roman Herzog einem Eilantrag von extra-radio statt und entschied später endgültig zugunsten von extra-radio.

"Auch in Bayern gilt das Grundgesetz" schrieb die Süddeutsche Zeitung nach diesem Urteil. Die bayerische Medienzentrale hat´s offenbar hart getroffen. Trotz aller Urteile hatte sie extra-radio keine neue Sendelizenz erteilt. Deshalb sendete extra-radio mit höchstrichterlicher Unterstützung als "Piratensender". Im Jahr 2001 endlich erhielt extra-radio nach zehnjährigem Rechtsstreit wieder die Sendelizenz. Im Frühjahr 2004 traf die BLM eine richtungsweisende Entscheidung, als sie extra-radio nach einer Neuausschreibung die Sendezeit täglich von 12 - 18 Uhr zuteilte. Diese Regelung trat am 1. November 2004 in Kraft.

Seit dem 1.Dezember 2017 sendet extra-radio 24 Stunden für Hochfranken auf folgenden Frequenzen:

- Hof: 94,0
- Selb: 93,4
- Münchberg: 98,1
- Frankenwald: 96,5
- Fichtelgebirge: 97,3

auf DAB + im Kanal 10B
und weltweit im Internet
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