Polizeiberichte
20.01.2020 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. F. – verbotenes Springmesser im Rucksack
Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Selb am Sonntagnachmittag im Einreisezug aus Tschechien kommend einen 27-jährigen Mann. Auf Nachfrage der Beamten hinsichtlich mitgeführter Waffen händigte dieser den Beamten freiwillig ein verbotenes Springmesser aus, welches er in seinem Rucksack mit sich führte. Die Beamten beschlagnahmten das Messer und der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz strafrechtlich verantworten.
Selb, Lkr. Wunsiedel i. F.- bei Kontrolle verbotenes Pfefferspray festgestellt
Einen weiteren Verstoß gegen das Waffengesetz stellten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb bei einer Kontrolle eines Pkws mit tschechischer Zulassung am Sonntagnachmittag in Selb fest. Bei einem 38-jährigen Fahrzeuginsassen wurde ein Pfefferspray ohne amtliches Prüfzeichen bzw. eines Hinweises, dass es sich um ein Tierabwehrspray handelt, aufgefunden und beschlagnahmt. Der Mann wurde infolgedessen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.
Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Selb am Sonntagnachmittag im Einreisezug aus Tschechien kommend einen 27-jährigen Mann. Auf Nachfrage der Beamten hinsichtlich mitgeführter Waffen händigte dieser den Beamten freiwillig ein verbotenes Springmesser aus, welches er in seinem Rucksack mit sich führte. Die Beamten beschlagnahmten das Messer und der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz strafrechtlich verantworten.
Selb, Lkr. Wunsiedel i. F.- bei Kontrolle verbotenes Pfefferspray festgestellt
Einen weiteren Verstoß gegen das Waffengesetz stellten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb bei einer Kontrolle eines Pkws mit tschechischer Zulassung am Sonntagnachmittag in Selb fest. Bei einem 38-jährigen Fahrzeuginsassen wurde ein Pfefferspray ohne amtliches Prüfzeichen bzw. eines Hinweises, dass es sich um ein Tierabwehrspray handelt, aufgefunden und beschlagnahmt. Der Mann wurde infolgedessen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.