Polizeiberichte
02.04.2020 · PI Wunsiedel
Meldungen der PI Wunsiedel
Einkaufsfahrt berauscht und ohne Führerschein Wunsiedel. Einer Polizeikontrolle sah sich am gestrigen Abend gegen 19.30 Uhr ein 26-jähriger Pkw-Fahrer aus Wunsiedel gegenüber, als er mit der Familie auf einer Einkaufsfahrt bei einem Supermarkt am Turnerheimweg angetroffen wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, da diese durch die Staatsanwaltschaft Hof beschlagnahmt worden war. Doch dem nicht genug: neben Alkoholgeruch stellten die Beamten bei den Vortests drogentypische Merkmale bei dem Autofahrer fest, weshalb anschließend eine Blutentnahme bei ihm durchgeführt wurde. Wie sich zudem herausstellte, fuhr der 26-Jährige täglich mit dem Pkw zur Arbeit, obwohl er schon länger keinen Führerschein mehr besitzt. Neben einer Strafanzeige wegen fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird er wegen unerlaubten Drogenbesitz und Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht - dieser Einkauf dürfte für den 26-jährigen Wunsiedler nicht billig werden.
Mehrfache und wiederholte Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen Wunsiedel. Am gestrigen Mittwoch stellten die Beamten der Polizei Wunsiedel mehrere Verstöße gegen die bestehenden Ausgangsbeschränkungen fest. Zunächst wurden zwei 21-Jährige aus Wunsiedel gegen 15.00 Uhr bei einer gemeinsamen Autofahrt angetroffen und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass sie beide nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und sie konnten für die Fahrt auch keinen triftigen Grund nachweisen. Gegen 17.30 Uhr wurden 3 Personen aus Wunsiedel an der Zufahrt zu einem Einkaufsmarkt in der Ascher Straße beim Alkoholkonsum angetroffen. Die Beamten erkannten darin verständlicherweise ebenfalls keinen triftigen Grund für das Verhalten der Betroffenen und forderten sie auf, nach Hause zu gehen. Dass die polizeiliche Anordnung bei zwei Personen offensichtlich keinerlei Wirkung zeigte, ergab eine erneute Kontrolle gegen 19.15 Uhr an einem Imbiss in der Maximilianstraße. Eine 46-jährige Frau und ein 29-jähriger Wunsiedler wurden dort beim Rauchen und beim Bierkonsum angetroffen. Außerdem hielten sie den erforderlichen Mindestabstand nicht ein. In allen Fällen werden gegen die Beteiligten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet, die mit zum Teil drastischen Bußgeldern geahndet werden. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Vernunft der Bevölkerung und bittet um ein vorschriftenkonformes Verhalten. Andernfalls wird bei Zuwiderhandlungen zum Wohle der Allgemeinheit konsequent eingeschritten.
Mehrfache und wiederholte Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen Wunsiedel. Am gestrigen Mittwoch stellten die Beamten der Polizei Wunsiedel mehrere Verstöße gegen die bestehenden Ausgangsbeschränkungen fest. Zunächst wurden zwei 21-Jährige aus Wunsiedel gegen 15.00 Uhr bei einer gemeinsamen Autofahrt angetroffen und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass sie beide nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und sie konnten für die Fahrt auch keinen triftigen Grund nachweisen. Gegen 17.30 Uhr wurden 3 Personen aus Wunsiedel an der Zufahrt zu einem Einkaufsmarkt in der Ascher Straße beim Alkoholkonsum angetroffen. Die Beamten erkannten darin verständlicherweise ebenfalls keinen triftigen Grund für das Verhalten der Betroffenen und forderten sie auf, nach Hause zu gehen. Dass die polizeiliche Anordnung bei zwei Personen offensichtlich keinerlei Wirkung zeigte, ergab eine erneute Kontrolle gegen 19.15 Uhr an einem Imbiss in der Maximilianstraße. Eine 46-jährige Frau und ein 29-jähriger Wunsiedler wurden dort beim Rauchen und beim Bierkonsum angetroffen. Außerdem hielten sie den erforderlichen Mindestabstand nicht ein. In allen Fällen werden gegen die Beteiligten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet, die mit zum Teil drastischen Bußgeldern geahndet werden. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Vernunft der Bevölkerung und bittet um ein vorschriftenkonformes Verhalten. Andernfalls wird bei Zuwiderhandlungen zum Wohle der Allgemeinheit konsequent eingeschritten.