Polizeiberichte
09.04.2020 · PI Münchberg
Ladendiebstahl ist kein triftiger Grund
Münchberg – Am Mittwochnachmittag wurden zwei junge Frauen in einem Einkaufsmarkt in der Stammbacher Straße beim Ladendiebstahl erwischt. Nach der Allgemeinverfügung bezüglich der Coronasituation ist es nur gestattet die Wohnung mit einem triftigen Grund zu verlassen. Die Wohnung zum Stehlen zu verlassen ist kein solcher Grund. Aufgrund dessen werden beide Frauen zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung angezeigt.