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16.05.2019
Bußgeld für Bau-Unternehmerin aus dem Landkreis Hof
Weil Sie ihren Mitarbeitern nicht den Mindestlohn zahlte, wurde die Geschäftsfrau nun zu einem Bußgeld von 87.000 Euro verurteilt. (Zuvor hatte das Amtsgericht Hof die Unternehmerin zu 90 Tagessätzen verurteilt, weil sie wegen Nichtzahlung des Mindestlohns auch über 16.000 Euro zu wenig Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatte.) Laut den Ermittlungen der Hofer Schwarzarbeit-Experten hat die Geschäftsfrau ihren Arbeitnehmern drei Jahre lang die ihnen zustehenden Mindestlöhne in Höhe von 31.500 Euro nicht gezahlt.