Polizeiberichte
21.11.2022 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Marihuana in der Hosentasche
Hof.- Am Sonntagvormittag, gegen 09:36 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion einen 41-Jährigen im Regionalzug von Hof nach Münchberg. Hierbei kam in der Hosentasche des Mannes eine geringe Menge Marihuana zum Vorschein. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt und der Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Mitfahrer mit Marihuana im Gepäck und per Haftbefehl gesucht
Berg / Landkreis Hof.- Am Sonntagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, geriet auf dem Autohof an der BAB A 9 bei Berg ein mit mehreren Personen besetzter Pkw mit Frankfurter Zulassung in das Visier von Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten im Rucksack eines 30-jährigen Mitfahrers eine Plastikdose mit einer geringen Menge Marihuana, welches beschlagnahmt wurde. Zudem stellte sich im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung heraus, dass gegen den Mann zudem ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Seiner Mutter, welche die geforderte Geldstrafe bei einer Polizeidienststelle für ihren Sohn einbezahlte, hatte er es zu verdanken, dass ihm ein Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt erspart blieb. Mit einer erneuten Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz steht dem Mann nun aber bereits wieder weiterer Ärger ins Haus.
Feuerwerkskörper ohne Erlaubnis nach Deutschland verbracht
Selb / Landkreis Wunsiedel i.F. / BAB A 93.- Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb kontrollierten am Sonntagnachmittag, gegen 15:10 Uhr, nach der Einreise aus Tschechien auf der BAB A 93 bei Schönwald einen mit zwei Personen besetzten Pkw aus Thüringen. Hierbei entdeckten die Beamten unter dem Sitz des 22-jährigen Beifahrers eine Plastiktüte mit 12 Feuerwerkskörpern der Kategorie F4. Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis konnte der Mann jedoch nicht vorweisen. Folglich wurden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und der Mann wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter angezeigt.
Hof.- Am Sonntagvormittag, gegen 09:36 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion einen 41-Jährigen im Regionalzug von Hof nach Münchberg. Hierbei kam in der Hosentasche des Mannes eine geringe Menge Marihuana zum Vorschein. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt und der Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Mitfahrer mit Marihuana im Gepäck und per Haftbefehl gesucht
Berg / Landkreis Hof.- Am Sonntagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, geriet auf dem Autohof an der BAB A 9 bei Berg ein mit mehreren Personen besetzter Pkw mit Frankfurter Zulassung in das Visier von Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten im Rucksack eines 30-jährigen Mitfahrers eine Plastikdose mit einer geringen Menge Marihuana, welches beschlagnahmt wurde. Zudem stellte sich im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung heraus, dass gegen den Mann zudem ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Seiner Mutter, welche die geforderte Geldstrafe bei einer Polizeidienststelle für ihren Sohn einbezahlte, hatte er es zu verdanken, dass ihm ein Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt erspart blieb. Mit einer erneuten Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz steht dem Mann nun aber bereits wieder weiterer Ärger ins Haus.
Feuerwerkskörper ohne Erlaubnis nach Deutschland verbracht
Selb / Landkreis Wunsiedel i.F. / BAB A 93.- Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb kontrollierten am Sonntagnachmittag, gegen 15:10 Uhr, nach der Einreise aus Tschechien auf der BAB A 93 bei Schönwald einen mit zwei Personen besetzten Pkw aus Thüringen. Hierbei entdeckten die Beamten unter dem Sitz des 22-jährigen Beifahrers eine Plastiktüte mit 12 Feuerwerkskörpern der Kategorie F4. Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis konnte der Mann jedoch nicht vorweisen. Folglich wurden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und der Mann wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter angezeigt.