Polizeiberichte
15.08.2017 · PI/VPI Hof
Meldungen der VPI Hof
Ohne gültige Fahrerlaubnis Berg, BAB A 9, 14.08.2017, 15.15 Uhr
Als Streifenbeamte der Verkehrspolizei Hof auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald einen Pkw aus Erfurt kontrollierten, konnte ihnen der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen. Der 36-Jährige führte lediglich eine Übersetzung seiner syrischen Fahrerlaubnis mit sich. Hieraus war jedoch ersichtlich, dass er sich schon seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhält und demnach einen deutschen Führerschein benötigt hätte. Er erhält nun eine entsprechende Strafanzeige und ein anderer Fahrzeuginsasse musste die Weiterfahrt übernehmen.
Ohne Zulassung unterwegs Höchstädt, BAB A 93, 14.08.2017, 20.15 Uhr
Streifenpolizisten der Hofer Verkehrspolizei fiel auf der BAB A 93 ein Pkw-Ford auf, dessen Kennzeichen entstempelt waren. Wie sich herausstellte hatte der 37-Jährige aus dem Landkreis Tirschenreuth das seit April stillgelegte Fahrzeug kurze Zeit zuvor gekauft und wollte es so nach Hause fahren. Nun muss er sich wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten. Zudem untersagten ihm die Beamten die Weiterfahrt.
Als Streifenbeamte der Verkehrspolizei Hof auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald einen Pkw aus Erfurt kontrollierten, konnte ihnen der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen. Der 36-Jährige führte lediglich eine Übersetzung seiner syrischen Fahrerlaubnis mit sich. Hieraus war jedoch ersichtlich, dass er sich schon seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhält und demnach einen deutschen Führerschein benötigt hätte. Er erhält nun eine entsprechende Strafanzeige und ein anderer Fahrzeuginsasse musste die Weiterfahrt übernehmen.
Ohne Zulassung unterwegs Höchstädt, BAB A 93, 14.08.2017, 20.15 Uhr
Streifenpolizisten der Hofer Verkehrspolizei fiel auf der BAB A 93 ein Pkw-Ford auf, dessen Kennzeichen entstempelt waren. Wie sich herausstellte hatte der 37-Jährige aus dem Landkreis Tirschenreuth das seit April stillgelegte Fahrzeug kurze Zeit zuvor gekauft und wollte es so nach Hause fahren. Nun muss er sich wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten. Zudem untersagten ihm die Beamten die Weiterfahrt.