Polizeiberichte
13.09.2021 · Bundespolizei Selb
Strafanzeige bei nicht mitgeführten Ausweisdokumenten - Bundespolizeiinspektion Selb weist bei Grenzübertritten auf Mitführpflicht erforderlicher Reisedokumente hin
Selb, 13. September 2021
Schirnding – Die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb haben am Samstag (11. September) auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße 303, im Bereich Schirnding, einen türkischen Staatsangehörigen ohne erforderliche Reisedokumente für einen Grenzübertritt ertappt und zur weiteren Sachbearbeitung an die zuständige Bundespolizeiinspektion Selb übergeben.
Der 25-Jährige war als Beifahrer mit seinem 26-jährigen Bekannten nach einem Ausflug ins tschechische Nachbarland, wieder nach Deutschland eingereist. Dabei hatte er verbotenerweise bei seiner Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisedokumente verzichtet.
Dies wird für ihn nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es beim Grenzübertritt Pflicht, gültige Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.
EU-Bürger – auch Deutsche – machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
Damit steht dem 25-Jährigen nun eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz ins Haus. Da die Fahnder zudem in seinem Gepäck einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker entdeckten, -den er auf einem Asia-Markt in Tschechien erworben hatte und in Deutschland verboten ist- muss er sich weiterhin wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Gegen den 26-jährigen türkischen Fahrer ermittelt die Bundespolizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Schirnding – Die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb haben am Samstag (11. September) auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße 303, im Bereich Schirnding, einen türkischen Staatsangehörigen ohne erforderliche Reisedokumente für einen Grenzübertritt ertappt und zur weiteren Sachbearbeitung an die zuständige Bundespolizeiinspektion Selb übergeben.
Der 25-Jährige war als Beifahrer mit seinem 26-jährigen Bekannten nach einem Ausflug ins tschechische Nachbarland, wieder nach Deutschland eingereist. Dabei hatte er verbotenerweise bei seiner Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisedokumente verzichtet.
Dies wird für ihn nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es beim Grenzübertritt Pflicht, gültige Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.
EU-Bürger – auch Deutsche – machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
Damit steht dem 25-Jährigen nun eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz ins Haus. Da die Fahnder zudem in seinem Gepäck einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker entdeckten, -den er auf einem Asia-Markt in Tschechien erworben hatte und in Deutschland verboten ist- muss er sich weiterhin wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Gegen den 26-jährigen türkischen Fahrer ermittelt die Bundespolizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.