Polizeiberichte
11.02.2019 · PI Selb
Meldungen der GPI Selb
Arzberg, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Alkohol im Blut und Einhandmesser in der Hosentasche Am frühen Sonntagmorgen schauten sich die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb einen Pkw Wunsiedler Zulassung genauer an, der auf der B303 bei Arzberg unterwegs war. Die Beamten stellten bei dem 38-jährigen Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch fest. Ein entsprechender Test ergab 0,32 mg/l. Bei einer solchen Blutalkoholkonzentration erwartet dem Mann als „Ersttäter“ ein Bußgeld von 500.-€ und ein Fahrverbot von einem Monat. Da er in seiner Hostentasche auch noch ein Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse mitführte, muss er auch noch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz rechnen.
Gattendorf, Lkr. Hof a.d. Saale – Trotz Fahrverbot am Steuer gesessen In der Nacht von Sonntag auf Montag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb einen Pkw mit Schwandorfer Kennzeichen. Bei der Überprüfung der 49-jährigen Fahrzeugführerin stellten die Fahnder fest, dass gegen sie ein rechtskräftiges Fahrverbot von einem Monat besteht. Die Frau versäumte es aber, ihren Führerschein abzugeben. Sie hätte bis 01.02.19 Zeit gehabt, das Fahrverbot anzutreten. Dies hatte nun Folgen: Sie wurde wegen einer Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt, der Führerschein wurde sichergestellt und an die zuständige Polizeidienststelle nach Schwandorf übersandt. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden. Die Frau musste von Familienangehörigen abgeholt werden.
Gattendorf, Lkr. Hof a.d. Saale – Trotz Fahrverbot am Steuer gesessen In der Nacht von Sonntag auf Montag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb einen Pkw mit Schwandorfer Kennzeichen. Bei der Überprüfung der 49-jährigen Fahrzeugführerin stellten die Fahnder fest, dass gegen sie ein rechtskräftiges Fahrverbot von einem Monat besteht. Die Frau versäumte es aber, ihren Führerschein abzugeben. Sie hätte bis 01.02.19 Zeit gehabt, das Fahrverbot anzutreten. Dies hatte nun Folgen: Sie wurde wegen einer Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt, der Führerschein wurde sichergestellt und an die zuständige Polizeidienststelle nach Schwandorf übersandt. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden. Die Frau musste von Familienangehörigen abgeholt werden.