Polizeiberichte
23.03.2018 · Bundespolizei Selb
Meldungen der Bundespolizei Selb
Bundespolizei stellt zwei Haftbefehle bei Kontrollen fest
Selb, 23. März 2018
Leupoldsgrün / Hof – Die Fahnder vom Bundespolizeirevier Hof haben bei Kontrollen zwei mit Haftbefehlen gesuchte Männer festgenommen.
Bei der Überprüfung eines 51-Jährigen Kirgisen im Autobahnparkplatz Lipperts stellte sich am Donnerstag (22. März) heraus, dass dieser wegen Urkundenfälschung zur Festnahme ausgeschrieben war. Der vor drei Monaten von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgestellte Haftbefehl forderte 150 Euro Geldstrafe oder 30 Tage Gefängnis. Der Mann kaufte in Deutschland ein Auto und befand sich auf der Heimreise. Grund für den Haftbefehl war eine nicht bezahlte Geldstrafe, nachdem er im Januar 2017 ein Fahrzeug mit gefälschten Zulassungsstempeln führte. Die Bargeldreserven reichten nach dem Autokauf noch aus und nach Bezahlung der Geldstrafe durfte er seine Heimreise fortsetzen.
In den frühen Morgenstunden des Freitages (23. März), stellten die Bundespolizisten auf der BAB 72 bei der Anschlussstelle Hof / Töpen einen mit Haftbefehl gesuchten Polen fest. Nach einer Trunkenheitsfahrt suchte ihn die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Haftbefehl, der 250 Euro oder ersatzweise 16 Tage Gefängnis forderte. Zur Abwendung der Gefängnisstrafe kontaktierte der Fernbusreisende seine in Deutschland lebende Tante. Nachdem diese jedoch die Zahlung ablehnte, lieferten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Hof ein.
Selb, 23. März 2018
Leupoldsgrün / Hof – Die Fahnder vom Bundespolizeirevier Hof haben bei Kontrollen zwei mit Haftbefehlen gesuchte Männer festgenommen.
Bei der Überprüfung eines 51-Jährigen Kirgisen im Autobahnparkplatz Lipperts stellte sich am Donnerstag (22. März) heraus, dass dieser wegen Urkundenfälschung zur Festnahme ausgeschrieben war. Der vor drei Monaten von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgestellte Haftbefehl forderte 150 Euro Geldstrafe oder 30 Tage Gefängnis. Der Mann kaufte in Deutschland ein Auto und befand sich auf der Heimreise. Grund für den Haftbefehl war eine nicht bezahlte Geldstrafe, nachdem er im Januar 2017 ein Fahrzeug mit gefälschten Zulassungsstempeln führte. Die Bargeldreserven reichten nach dem Autokauf noch aus und nach Bezahlung der Geldstrafe durfte er seine Heimreise fortsetzen.
In den frühen Morgenstunden des Freitages (23. März), stellten die Bundespolizisten auf der BAB 72 bei der Anschlussstelle Hof / Töpen einen mit Haftbefehl gesuchten Polen fest. Nach einer Trunkenheitsfahrt suchte ihn die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Haftbefehl, der 250 Euro oder ersatzweise 16 Tage Gefängnis forderte. Zur Abwendung der Gefängnisstrafe kontaktierte der Fernbusreisende seine in Deutschland lebende Tante. Nachdem diese jedoch die Zahlung ablehnte, lieferten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Hof ein.