Polizeiberichte
20.01.2022 · VPI Bayreuth
Meldungen der VPI Bayreuth
VW Golf taucht unter Schutzplanke ein A9 / Himmelkron. Am frühen Mittwochnachmittag, gegen 13:20 Uhr, ereignete sich auf der A9 kurz vor der Lanzendorfer Brücke in Fahrtrichtung Berlin ein Verkehrsunfall. Der 56-Jährige Fahrer eines VW Golf mit ungarischer Zulassung verlor aus gesundheitlichen Gründen die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam von dem mittleren Fahrstreifen nach rechts von der Fahrbahn ab und krachte frontal gegen die Außenschutzplanke. Die Schutzplanke wurde nach oben gerissen, wodurch das Fahrzeug darunter durchtauchte. Zum Glück blieb das Fahrzeug direkt dort liegen und fiel nicht die dort befindliche Böschung hinab. Der Fahrer blieb unverletzt, sein gesundheitlicher Zustand blieb stabil. Es entstand Sachschaden in Höhe von 14000,- Euro, der VW musste abgeschleppt werden. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0921/506-2330 zu melden.
6 Monate mit gestohlenen Pkw unterwegs A9 / Pegnitz. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag unterzogen Beamte der VPI Bayreuth einen Pkw am Rastpark Fränkische Schweiz einer Kontrolle. Es stellte sich hierbei heraus, dass der Pkw seit August 2021 als gestohlen gemeldet war und sich sogar noch die die original Kennzeichen der Geschädigten am Fahrzeug befanden. Außerdem war der Fahrer des Pkw nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Beschuldigte muss sich nun wegen Diebstahl von Kfz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Zulassung verantworten.
6 Monate mit gestohlenen Pkw unterwegs A9 / Pegnitz. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag unterzogen Beamte der VPI Bayreuth einen Pkw am Rastpark Fränkische Schweiz einer Kontrolle. Es stellte sich hierbei heraus, dass der Pkw seit August 2021 als gestohlen gemeldet war und sich sogar noch die die original Kennzeichen der Geschädigten am Fahrzeug befanden. Außerdem war der Fahrer des Pkw nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Beschuldigte muss sich nun wegen Diebstahl von Kfz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Zulassung verantworten.