Polizeiberichte
24.05.2023 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Täuschungsversuch gescheitert
Hohenberg a.d.E.- Am Dienstagabend kontrollierte eine Fahndungsstreife der Grenzpolizei Selb am Ortseingang von Hohenberg einen VW Passat mit einer Zulassung aus Forchheim. Der 22jährige Fahrer gab den Polizisten seinen ausländischen Führerschein. Die Fahnder gaben sich damit nicht zufrieden und eine genau Prüfung ergab, dass dieser im Heimatland ungültig ist und somit in Deutschland auch keine Gültigkeit hat. Nach der Anzeigenaufnahme konnte die Fahrt fortgesetzt werden, der Beifahrer hat einen gültigen Führerschein.
Mehrere illegale Böller im Gepäck
Thiersheim / A 93.- Im Rahmen einer Schleierfahndungskontrolle durch eine Streifenbesatzung der Selber Grenzpolizei fanden die Polizisten mehrere illegale Böller. Ein 31jähriger Mann mit seinem Pkw war den Fahndern am Dienstagabend auf der A 93 aufgefallen. Bei der Durchsuchung fanden sie im Gepäck des Mannes dreizehn, in Deutschland verbotene, Böller. Nach der Beschlagnahme und Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Sprengstoffgesetz durfte der Mann die Weiterreise antreten. Für seine Straftat wird er sich demnächst verantworten müssen.
Hohenberg a.d.E.- Am Dienstagabend kontrollierte eine Fahndungsstreife der Grenzpolizei Selb am Ortseingang von Hohenberg einen VW Passat mit einer Zulassung aus Forchheim. Der 22jährige Fahrer gab den Polizisten seinen ausländischen Führerschein. Die Fahnder gaben sich damit nicht zufrieden und eine genau Prüfung ergab, dass dieser im Heimatland ungültig ist und somit in Deutschland auch keine Gültigkeit hat. Nach der Anzeigenaufnahme konnte die Fahrt fortgesetzt werden, der Beifahrer hat einen gültigen Führerschein.
Mehrere illegale Böller im Gepäck
Thiersheim / A 93.- Im Rahmen einer Schleierfahndungskontrolle durch eine Streifenbesatzung der Selber Grenzpolizei fanden die Polizisten mehrere illegale Böller. Ein 31jähriger Mann mit seinem Pkw war den Fahndern am Dienstagabend auf der A 93 aufgefallen. Bei der Durchsuchung fanden sie im Gepäck des Mannes dreizehn, in Deutschland verbotene, Böller. Nach der Beschlagnahme und Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Sprengstoffgesetz durfte der Mann die Weiterreise antreten. Für seine Straftat wird er sich demnächst verantworten müssen.