Polizeiberichte
19.09.2022 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Keinen Führerschein und Drogenkonsum
Arzberg / B 303.- Einer Streifenbesatzung der Grenzpolizei Selb fiel am Sonntag gegen 23.00 Uhr auf der B 303 bei der Flitterbachbrücke ein VW mit tschechischer Zulassung auf, den sie umgehend kontrollierten. Der 22jährige Fahrer gab den Polizisten seinen Führerschein. Dabei bemerkten sie bei dem jungen Mann verschiedene Symptome, die auf Drogenkonsum hindeuteten. Der Test bestätigte, dass der VW-Fahrer Marihuana vor der Fahrt konsumiert hatte. Er musste mit zur Blutentnahme ins Klinikum. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich auch noch heraus, dass eine rechtskräftige Entziehung der Fahrerlaubnis für Deutschland besteht und er sich somit gar nicht hinters Steuer hätte setzen dürfen. Nach der Aufnahme der Daten für das Ermittlungsverfahren, nahmen die Schleierfahnder natürlich auch die Schlüssel für den VW an sich. Der unbelehrbare Fahrer muss sich für die Abholung seines Fahrzeugs um einen Ersatzfahrer kümmern.
Arbeitskollegen mit illegalen Proviant
Marktredwitz / A 93.- Bei einer Kontrolle am Sonntag gegen 22.00 Uhr auf der A 93 an der Anschlussstelle Marktredwitz-Süd stellten Schleierfahnder der Selber Grenzpolizei gleich mehrere Delikt fest. Zunächst musste der 35jährige Fahrer eines BMW mit polnischer Zulassung einen Drogentest durchführen, da bei ihm Anzeichen eines Drogenkonsums vorlagen. Der Test bestätigte diese Feststellung. Seinen Drogenvorrat hatte er vermeintlich gut, in seiner Unterhose versteckt. Die Polizisten fanden dort ein Kunststofftütchen mit Marihuana. Auch der 33jährige Beifahrer hatte offensichtlich seinen Wochenvorrat mitgenommen. Im gleichen „Versteck“ fanden die Schleierfahnder in Folie gewickeltes Marihuana. Das Marihuana beschlagnahmten sie und leiteten zunächst gegen beide Männer ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein. Der Fahrer musste anschließend mit zur Blutentnahme ins Klinikum. Nicht genug, bei der Kontrolle konnte er keinen Führerschien vorzeigen. Was er offensichtlich nicht bedacht hatte, eine Prüfung des Führerscheins ist auch im EU-Ausland möglich. Dabei stellte sich heraus, dass der Führerschein des BMW-Fahrers ungültig ist und er somit keinen hat. Das Ermittlungsverfahren erweiterte sich um das Delikt Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrzeugschlüssel nahmen die Polizisten auch mit, um die Weiterfahrt zu verhindern.
Arzberg / B 303.- Einer Streifenbesatzung der Grenzpolizei Selb fiel am Sonntag gegen 23.00 Uhr auf der B 303 bei der Flitterbachbrücke ein VW mit tschechischer Zulassung auf, den sie umgehend kontrollierten. Der 22jährige Fahrer gab den Polizisten seinen Führerschein. Dabei bemerkten sie bei dem jungen Mann verschiedene Symptome, die auf Drogenkonsum hindeuteten. Der Test bestätigte, dass der VW-Fahrer Marihuana vor der Fahrt konsumiert hatte. Er musste mit zur Blutentnahme ins Klinikum. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich auch noch heraus, dass eine rechtskräftige Entziehung der Fahrerlaubnis für Deutschland besteht und er sich somit gar nicht hinters Steuer hätte setzen dürfen. Nach der Aufnahme der Daten für das Ermittlungsverfahren, nahmen die Schleierfahnder natürlich auch die Schlüssel für den VW an sich. Der unbelehrbare Fahrer muss sich für die Abholung seines Fahrzeugs um einen Ersatzfahrer kümmern.
Arbeitskollegen mit illegalen Proviant
Marktredwitz / A 93.- Bei einer Kontrolle am Sonntag gegen 22.00 Uhr auf der A 93 an der Anschlussstelle Marktredwitz-Süd stellten Schleierfahnder der Selber Grenzpolizei gleich mehrere Delikt fest. Zunächst musste der 35jährige Fahrer eines BMW mit polnischer Zulassung einen Drogentest durchführen, da bei ihm Anzeichen eines Drogenkonsums vorlagen. Der Test bestätigte diese Feststellung. Seinen Drogenvorrat hatte er vermeintlich gut, in seiner Unterhose versteckt. Die Polizisten fanden dort ein Kunststofftütchen mit Marihuana. Auch der 33jährige Beifahrer hatte offensichtlich seinen Wochenvorrat mitgenommen. Im gleichen „Versteck“ fanden die Schleierfahnder in Folie gewickeltes Marihuana. Das Marihuana beschlagnahmten sie und leiteten zunächst gegen beide Männer ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein. Der Fahrer musste anschließend mit zur Blutentnahme ins Klinikum. Nicht genug, bei der Kontrolle konnte er keinen Führerschien vorzeigen. Was er offensichtlich nicht bedacht hatte, eine Prüfung des Führerscheins ist auch im EU-Ausland möglich. Dabei stellte sich heraus, dass der Führerschein des BMW-Fahrers ungültig ist und er somit keinen hat. Das Ermittlungsverfahren erweiterte sich um das Delikt Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrzeugschlüssel nahmen die Polizisten auch mit, um die Weiterfahrt zu verhindern.