Polizeiberichte
26.10.2021 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Fahnder hatten den richtigen Riecher Köditz / Lkrs. Hof / BAB 72. Den richtigen Riecher bewiesen die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb bei der Kontrolle eines Kleintransporters am Montagnachmittag. Gegen 13:15 Uhr geriet ein mit mehreren Personen besetzter tschechischer Kleintransporter auf der A 72 bei Köditz in das Visier der Fahnder. Bei der anschließenden Kontrolle wurden sie bei drei der vier Fahrzeuginsassen fündig. Die 37- bzw. 26-jährigen Männer hatten jeweils geringe Mengen Marihuana in ihrem Gepäck versteckt. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt und die Männer wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Anschließend konnten sie ihre Reise fortsetzen.
Falscher Name und kein Führerschein Leupoldsgrün / Lkrs. Hof. Ein Mann versuchte durch Angabe von falschen Personalien zu verschleiern, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Am Montagabend, gegen 18:10 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder der Selber Grenzpolizeiinspektion einen VW mit Nürnberger Zulassung im Stadtgebiet von Leupoldsgrün. Der 25-jährige Fahrer gab an, weder Ausweisdokumente noch einen Führerschein mit sich zu führen und nannte stattdessen seine vermeintlichen Personalien. Bei deren Überprüfung fielen den Beamten jedoch einige „Ungereimtheiten“ auf. Mittels „Fast-ID“ konnten jedoch die richtigen Personalien des Mannes ermittelt werden und auch der Grund für die falsche Namensangabe war schnell gefunden. Der Mann war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und er wurde wegen falscher Namensangabe und Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Am späten Montagabend, gegen 21:15 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb einen Ford mit tschechischer Zulassung auf der A 93 bei Selb. Hierbei stellte sich heraus, dass dem 51-jährigen Fahrer bereits 2005 das Recht aberkannt worden war, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Zudem ergab die weitere Kontrolle, dass das Fahrzeug nicht versichert war. Infolge dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Mann wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Falscher Name und kein Führerschein Leupoldsgrün / Lkrs. Hof. Ein Mann versuchte durch Angabe von falschen Personalien zu verschleiern, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Am Montagabend, gegen 18:10 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder der Selber Grenzpolizeiinspektion einen VW mit Nürnberger Zulassung im Stadtgebiet von Leupoldsgrün. Der 25-jährige Fahrer gab an, weder Ausweisdokumente noch einen Führerschein mit sich zu führen und nannte stattdessen seine vermeintlichen Personalien. Bei deren Überprüfung fielen den Beamten jedoch einige „Ungereimtheiten“ auf. Mittels „Fast-ID“ konnten jedoch die richtigen Personalien des Mannes ermittelt werden und auch der Grund für die falsche Namensangabe war schnell gefunden. Der Mann war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und er wurde wegen falscher Namensangabe und Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Am späten Montagabend, gegen 21:15 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb einen Ford mit tschechischer Zulassung auf der A 93 bei Selb. Hierbei stellte sich heraus, dass dem 51-jährigen Fahrer bereits 2005 das Recht aberkannt worden war, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Zudem ergab die weitere Kontrolle, dass das Fahrzeug nicht versichert war. Infolge dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Mann wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.