Polizeiberichte
14.06.2021 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Verbotenes Pfefferspray in der Reisetasche Schirnding / Lkrs. Wunsiedel i.F. . Am Sonntagabend stellten die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb ein verbotenes Pfefferspray sicher, welches ein 30-Jähriger in seiner Reisetasche mit sich führte. Gegen 10 Uhr geriet der 30-Jährige im Einreisezug aus Tschechien in das Visier der Schleierfahnder. Im Rahmen der Kontrolle kam in dessen Reisetasche ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen oder Kennzeichnung als Tierabwehrspray zum Vorschein. Das verbotene Pfefferspray wurde beschlagnahmt und der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.
Kugelböller bei Kontrolle aufgefunden Schirnding / Lkrs. Wunsiedel i.F. . Am Sonntagnachmittag beschlagnahmten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb einen ca. 380g schweren Kugelböller bei einer Kontrolle eines Zugreisenden. Gegen 12:40 Uhr geriet ein 26-jähriger türkischer Staatsangehöriger im Einreisezug aus Tschechien in den Fokus der Schleierfahnder. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten in dessen Umhängetasche einen ca. 380g schweren Kugelböller ohne BAM und CE-Kennzeichnung. Die verbotene Pyrotechnik wurde beschlagnahmt und gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Nachdem er darüber hinaus beim Grenzübertritt lediglich seinen Aufenthaltstitel mit sich führte, wurde er zudem wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.
Kugelböller bei Kontrolle aufgefunden Schirnding / Lkrs. Wunsiedel i.F. . Am Sonntagnachmittag beschlagnahmten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb einen ca. 380g schweren Kugelböller bei einer Kontrolle eines Zugreisenden. Gegen 12:40 Uhr geriet ein 26-jähriger türkischer Staatsangehöriger im Einreisezug aus Tschechien in den Fokus der Schleierfahnder. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten in dessen Umhängetasche einen ca. 380g schweren Kugelböller ohne BAM und CE-Kennzeichnung. Die verbotene Pyrotechnik wurde beschlagnahmt und gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Nachdem er darüber hinaus beim Grenzübertritt lediglich seinen Aufenthaltstitel mit sich führte, wurde er zudem wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.