Polizeiberichte
04.05.2021 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Unzulässige Fernzulassung festgestellt.
Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Am Montagabend kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb einen Skoda mit tschechischen Händlerkennzeichen auf der A93 bei Selb. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 57-jährige Fahrer den Pkw am selben Tag in Deutschland erworben hatte und diesen nun mit den tschechischen Händlerkennzeichen nach Tschechien überführen wollte. Diese sogenannte „Fernzulassung“ ist jedoch nicht zulässig; hierzu wären deutsche Ausfuhrkennzeichen erforderlich gewesen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und den Fahrer erwarten nun Anzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs, nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung
Töpen / Lkrs. Hof / BAB 72. Ein BMW mit litauischer Zulassung auf der A72 bei Töpen erweckte am Montagabend die Aufmerksamkeit einer Schleierfahndungsstreife der Grenzpolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug in Litauen nicht mehr zugelassen, noch versichert war. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der 30-jährige Fahrer wurde wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung angezeigt.
Pkw nicht versichert
Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. Am Montagabend kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb im Selber Stadtgebiet einen Opel aus Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Versicherungsschutz des Pkws erloschen und dieser zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Die 24-jährige Fahrerin wurde wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Ohne Fahrerlaubnis und Zulassung
Thiersheim / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Bei der Kontrolle eines Lkw mit polnischer Zulassung auf der A93 bei Thiersheim am späten Montagabend stellten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb fest, dass gegen den 44-jährigen Fahrer eine Fahrerlaubnissperre bestand. Darüber hinaus wären mit den angebrachten Kurzzeitkennzeichen lediglich Fahrten innerhalb des angegebenen Landkreises zur nächsten technischen Prüfstelle erlaubt gewesen. Nachdem der Mann den Lkw jedoch außerhalb dieses Bereichs bewegte, muss er sich nun neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten.
Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Am Montagabend kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb einen Skoda mit tschechischen Händlerkennzeichen auf der A93 bei Selb. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 57-jährige Fahrer den Pkw am selben Tag in Deutschland erworben hatte und diesen nun mit den tschechischen Händlerkennzeichen nach Tschechien überführen wollte. Diese sogenannte „Fernzulassung“ ist jedoch nicht zulässig; hierzu wären deutsche Ausfuhrkennzeichen erforderlich gewesen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und den Fahrer erwarten nun Anzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs, nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung
Töpen / Lkrs. Hof / BAB 72. Ein BMW mit litauischer Zulassung auf der A72 bei Töpen erweckte am Montagabend die Aufmerksamkeit einer Schleierfahndungsstreife der Grenzpolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug in Litauen nicht mehr zugelassen, noch versichert war. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der 30-jährige Fahrer wurde wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung angezeigt.
Pkw nicht versichert
Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. Am Montagabend kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb im Selber Stadtgebiet einen Opel aus Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Versicherungsschutz des Pkws erloschen und dieser zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Die 24-jährige Fahrerin wurde wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Ohne Fahrerlaubnis und Zulassung
Thiersheim / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Bei der Kontrolle eines Lkw mit polnischer Zulassung auf der A93 bei Thiersheim am späten Montagabend stellten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb fest, dass gegen den 44-jährigen Fahrer eine Fahrerlaubnissperre bestand. Darüber hinaus wären mit den angebrachten Kurzzeitkennzeichen lediglich Fahrten innerhalb des angegebenen Landkreises zur nächsten technischen Prüfstelle erlaubt gewesen. Nachdem der Mann den Lkw jedoch außerhalb dieses Bereichs bewegte, muss er sich nun neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten.