Polizeiberichte
27.07.2020 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
BAB A93 / Ldkrs. Hof / Lkrs. Wunsiedel i. F. - Schleierfahnder decken mehrere Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz auf
Über den gesamten Sonntag verteilt stellten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb bei Kontrollen des grenzüberschreitenden Durchreiseverkehrs entlang der BAB A93 mehrere Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz fest. Bereits am Vormittag wurden die Beamten am Autohof in Thiersheim bei einem ukrainischen Kleintransporter fündig. Der Fahrer führte in seiner Hosentasche griffbereit ein verbotenes Springmesser mit sich. Später dann, am frühen Nachmittag, kontrollierte eine Streife an der Anschlussstelle Hof Ost einen Pkw aus dem Zulassungsbereich Regensburg. Auch hier wurden die Fahnder fündig: In einem Fach unter dem Lenkrad war ein Totschläger versteckt. Am späteren Nachmittag wurden dann nochmals waffenrechtliche Verstöße festgestellt. Auf dem Parkplatz Bärenholz und an der Anschlussstelle Schönwald wurden in einem polnischen Opel und einem Audi aus dem Landkreis Miesbach jeweils Einhandmesser aufgefunden, welche ohne berechtigten Grund geführt worden waren. Am frühen Abend fanden die Grenzpolizisten am Parkplatz Peuntbach dann bei einem Insassen eines polnischen Skoda und wiederum am Autohof Thiersheim bei zwei Insassen eines Münchner Kleintransporters geringe Mengen Marihuana und zwei Joints auf. Die Besitzer der verbotenen Gegenstände und des Cannabis müssen sich nun strafrechtlich verantworten. Die illegalen Waffen sowie das Rauschgift wurden beschlagnahmt. Für das unerlaubte Führen der Einhandmesser erwartet die beiden Männer jeweils ein Bußgeld.
BAB A93 / Thiersheim Lkrs. Wunsiedel i. F. - Pkw-Fahrer ohne Schein und mit Alkohol unterwegs
Bei der Kontrolle eines Hyundai mit polnischer Zulassung am Sonntagmittag stellten die Schleierfahnder aus Selb deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Nachdem der daraufhin bei ihm durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 0,66 Promille ergab, drohten dem 45-Jährigen zunächst ein entsprechendes Bußgeld und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Da sich allerdings während der Anzeigenaufnahme herausstellte, dass der Mann derzeit gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss er sich nun zudem strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
B 303 / Schirnding Lkrs. Wunsiedel i. F. - Gespann ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse geführt
Am Sonntagabend, gegen 18:30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Selb auf der B 303, kurz nach der Einreise aus der Tschechischen Republik, ein bulgarisches Gespann aus einem Klein-Lkw und einem Anhänger. Die Fahnder stellten bei der Überprüfung der Dokumente der Insassen fest, dass der 32-jährige Fahrer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist, deren Umfang jedoch für das vorliegende Gespann nicht ausreicht. Es wäre hier mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Der Mann erhielt folglich eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt musste von den Beamten unterbunden werden.
Über den gesamten Sonntag verteilt stellten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb bei Kontrollen des grenzüberschreitenden Durchreiseverkehrs entlang der BAB A93 mehrere Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz fest. Bereits am Vormittag wurden die Beamten am Autohof in Thiersheim bei einem ukrainischen Kleintransporter fündig. Der Fahrer führte in seiner Hosentasche griffbereit ein verbotenes Springmesser mit sich. Später dann, am frühen Nachmittag, kontrollierte eine Streife an der Anschlussstelle Hof Ost einen Pkw aus dem Zulassungsbereich Regensburg. Auch hier wurden die Fahnder fündig: In einem Fach unter dem Lenkrad war ein Totschläger versteckt. Am späteren Nachmittag wurden dann nochmals waffenrechtliche Verstöße festgestellt. Auf dem Parkplatz Bärenholz und an der Anschlussstelle Schönwald wurden in einem polnischen Opel und einem Audi aus dem Landkreis Miesbach jeweils Einhandmesser aufgefunden, welche ohne berechtigten Grund geführt worden waren. Am frühen Abend fanden die Grenzpolizisten am Parkplatz Peuntbach dann bei einem Insassen eines polnischen Skoda und wiederum am Autohof Thiersheim bei zwei Insassen eines Münchner Kleintransporters geringe Mengen Marihuana und zwei Joints auf. Die Besitzer der verbotenen Gegenstände und des Cannabis müssen sich nun strafrechtlich verantworten. Die illegalen Waffen sowie das Rauschgift wurden beschlagnahmt. Für das unerlaubte Führen der Einhandmesser erwartet die beiden Männer jeweils ein Bußgeld.
BAB A93 / Thiersheim Lkrs. Wunsiedel i. F. - Pkw-Fahrer ohne Schein und mit Alkohol unterwegs
Bei der Kontrolle eines Hyundai mit polnischer Zulassung am Sonntagmittag stellten die Schleierfahnder aus Selb deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Nachdem der daraufhin bei ihm durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 0,66 Promille ergab, drohten dem 45-Jährigen zunächst ein entsprechendes Bußgeld und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Da sich allerdings während der Anzeigenaufnahme herausstellte, dass der Mann derzeit gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss er sich nun zudem strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
B 303 / Schirnding Lkrs. Wunsiedel i. F. - Gespann ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse geführt
Am Sonntagabend, gegen 18:30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Selb auf der B 303, kurz nach der Einreise aus der Tschechischen Republik, ein bulgarisches Gespann aus einem Klein-Lkw und einem Anhänger. Die Fahnder stellten bei der Überprüfung der Dokumente der Insassen fest, dass der 32-jährige Fahrer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist, deren Umfang jedoch für das vorliegende Gespann nicht ausreicht. Es wäre hier mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Der Mann erhielt folglich eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt musste von den Beamten unterbunden werden.