Polizeiberichte
16.07.2020 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Gestohlene Kupferkabel und verbotenes Messer entdeckt
Selb / BAB A93. Am Mittwochvormittag konnten die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb einen Kupferkabeldiebstahl aufklären. Gegen 10:30 Uhr geriet ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung, das auf der Autobahn in Richtung Norden unterwegs war, ins Visier der Beamten. Bei der Kontrolle des Pkw, der mit zwei polnischen Staatsangehörigen besetzt war, entdeckten sie im Kofferraum insgesamt 83 kg Kupferkabelstücke. Beide Männer hatten als Monteure bei einer Firma in Oberbayern gearbeitet. Da die Menge der Kupferkabel den Polizisten spanisch vorkam, kontaktierten sie den Arbeitgeber der beiden. Und siehe da, die Hartnäckigkeit hatte sich gelohnt. Der Geschäftsführer der Firma erklärte, dass das Kupfer aus Resten der Produktion stammte und die beiden Männer keine Erlaubnis hatten, es mitzunehmen. Die Kabelreste im Wert von ca. 250,- Euro wurden sichergestellt. Die logische Folge war eine Anzeige gegen die beiden Polen.
Zu guter Letzt wurde dann beim Fahrer noch ein verbotenes Springmesser aufgefunden. Der 46-Jährige muss sich zusätzlich noch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Ohne Versicherungsschutz unterwegs
Selb / BAB A93. Gleich zwei Fahrzeuge legten Fahnder der Grenzpolizei Selb am Mittwoch still. Beide waren auf der Autobahn bei Selb in eine Kontrolle geraten. Gegen Mittag erwischte es einen 33-jährigen Mann aus dem Saalekreis, der mit seinem Pkw in Richtung Norden unterwegs. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass seit Dezember 2019 keine Versicherungsbeiträge bezahlt worden waren. Die Kennzeichen des Fahrzeugs wurden noch vor Ort entstempelt und der Mann angezeigt.
Das gleiche Schicksal ereilte einen 30-jährigen Münchner, der gegen 16:15 Uhr in eine Kontrolle der Grenzpolizei geriet. Auch er war mit seinem Pkw auf der Autobahn unterwegs. Da offensichtlich seit Beginn der Zulassung im Mai für den Audi kein Geld an die Versicherung geflossen war, musste er sein Fahrzeug ebenfalls stehen lassen.
In beiden Fällen müssen sich die Männer nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Selb / BAB A93. Am Mittwochvormittag konnten die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb einen Kupferkabeldiebstahl aufklären. Gegen 10:30 Uhr geriet ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung, das auf der Autobahn in Richtung Norden unterwegs war, ins Visier der Beamten. Bei der Kontrolle des Pkw, der mit zwei polnischen Staatsangehörigen besetzt war, entdeckten sie im Kofferraum insgesamt 83 kg Kupferkabelstücke. Beide Männer hatten als Monteure bei einer Firma in Oberbayern gearbeitet. Da die Menge der Kupferkabel den Polizisten spanisch vorkam, kontaktierten sie den Arbeitgeber der beiden. Und siehe da, die Hartnäckigkeit hatte sich gelohnt. Der Geschäftsführer der Firma erklärte, dass das Kupfer aus Resten der Produktion stammte und die beiden Männer keine Erlaubnis hatten, es mitzunehmen. Die Kabelreste im Wert von ca. 250,- Euro wurden sichergestellt. Die logische Folge war eine Anzeige gegen die beiden Polen.
Zu guter Letzt wurde dann beim Fahrer noch ein verbotenes Springmesser aufgefunden. Der 46-Jährige muss sich zusätzlich noch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Ohne Versicherungsschutz unterwegs
Selb / BAB A93. Gleich zwei Fahrzeuge legten Fahnder der Grenzpolizei Selb am Mittwoch still. Beide waren auf der Autobahn bei Selb in eine Kontrolle geraten. Gegen Mittag erwischte es einen 33-jährigen Mann aus dem Saalekreis, der mit seinem Pkw in Richtung Norden unterwegs. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass seit Dezember 2019 keine Versicherungsbeiträge bezahlt worden waren. Die Kennzeichen des Fahrzeugs wurden noch vor Ort entstempelt und der Mann angezeigt.
Das gleiche Schicksal ereilte einen 30-jährigen Münchner, der gegen 16:15 Uhr in eine Kontrolle der Grenzpolizei geriet. Auch er war mit seinem Pkw auf der Autobahn unterwegs. Da offensichtlich seit Beginn der Zulassung im Mai für den Audi kein Geld an die Versicherung geflossen war, musste er sein Fahrzeug ebenfalls stehen lassen.
In beiden Fällen müssen sich die Männer nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.