Polizeiberichte
10.02.2020 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Gattendorf / BAB 93 – Lkrs. Hof – Mit über 2 Promille über die Autobahn
Sonntagnacht weckte ein Pkw aus dem Landkreis Regensburg auf der BAB 93 bei Gattendorf das Interesse der Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle am Autobahnparkplatz Bärenholz stellten die Beamten beim 50-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Zudem konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Mann musste sich einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Tröstau – Lkrs. Wunsiedel i. F. - Einhandmesser im Pkw
Bei der Kontrolle eines Pkw am frühen Montagmorgen auf der B 303 bei Tröstau stellten die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb ein Einhandmesser in der Mittelkonsole fest. Da seitens des 56-jährigen Fahrers kein berechtigtes Interesse zum Führen des Einhandmessers vorlag und der Transport zudem in keinem gesetzlich vorgeschriebenen verschlossenen Behältnis erfolgte, wurde das Messer sichergestellt und der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.
Sonntagnacht weckte ein Pkw aus dem Landkreis Regensburg auf der BAB 93 bei Gattendorf das Interesse der Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb. Bei der anschließenden Kontrolle am Autobahnparkplatz Bärenholz stellten die Beamten beim 50-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Zudem konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Mann musste sich einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Tröstau – Lkrs. Wunsiedel i. F. - Einhandmesser im Pkw
Bei der Kontrolle eines Pkw am frühen Montagmorgen auf der B 303 bei Tröstau stellten die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb ein Einhandmesser in der Mittelkonsole fest. Da seitens des 56-jährigen Fahrers kein berechtigtes Interesse zum Führen des Einhandmessers vorlag und der Transport zudem in keinem gesetzlich vorgeschriebenen verschlossenen Behältnis erfolgte, wurde das Messer sichergestellt und der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.