Polizeiberichte
18.01.2022 · GPI Selb
Meldungen der GPI Selb
Springmesser im Rucksack
Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb kontrollierten am Montagmittag, gegen 11:00 Uhr, auf der A 93 bei Selb einen Ford mit ungarischer Zulassung. Hierbei kam im Rucksack des 30-jährigen Fahrers ein verbotenes Springmesser zum Vorschein. Dieses wurde beschlagnahmt und der Mann erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß Pflichtversicherungsgesetz festgestellt
Sparneck / Lkrs. Hof / BAB 93. Am späten Sonntagnachmittag, gegen 17:45 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder in Sparneck einen Opel aus dem Zulassungsbereich Hochtaunuskreis. Im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Pkw nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügte. Darüber hinaus hatte die vonseiten des 44-jährigen Fahrers vorgelegte portugiesische Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit mehr, da der Fahrer bereits seit über einem Jahr seinen Wohnsitz im Inland hat. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Selb / Lkrs. Wunsiedel i.F. / BAB 93. Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb kontrollierten am Montagmittag, gegen 11:00 Uhr, auf der A 93 bei Selb einen Ford mit ungarischer Zulassung. Hierbei kam im Rucksack des 30-jährigen Fahrers ein verbotenes Springmesser zum Vorschein. Dieses wurde beschlagnahmt und der Mann erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß Pflichtversicherungsgesetz festgestellt
Sparneck / Lkrs. Hof / BAB 93. Am späten Sonntagnachmittag, gegen 17:45 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder in Sparneck einen Opel aus dem Zulassungsbereich Hochtaunuskreis. Im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Pkw nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügte. Darüber hinaus hatte die vonseiten des 44-jährigen Fahrers vorgelegte portugiesische Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit mehr, da der Fahrer bereits seit über einem Jahr seinen Wohnsitz im Inland hat. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.