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16.03.2023

Walzverbot auf Grünlandflächen in Oberfranken auf 2. April verschoben

Die ersten Vögel, die Wiesenbrüter sind – wie zum Beispiel der Brachvogel oder Kiebitz – beginnen in Bayern ab Mitte März mit dem Brüten. Deshalb ist es grundsätzlich ab dem 15. März verboten Wiesen zu walzen. Die Regierung von Oberfranken hat dieses Walzverbot allerdings durch eine Allgemeinverfügung für dieses Jahr nach hinten verschoben. Das ist möglich, wenn an Orten das Walzen auf Grund von Witterungs- oder Bodenverhältnissen vorher nicht möglich war. In ganz Oberfranken gilt das Verbot deshalb erst ab dem 2. April. Von dieser Terminverschiebung sind allerdings alle Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk ausgenommen.

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