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05.12.2018

Verteidigung geht im Mordfall Feringasee in Revision

Nach dem Urteil im Mordfall Feringasee hat die Verteidigung gestern ihren Revisionsantrag eingerichtet. Das berichtet die Frankenpost. Seine Begründung: Er könne keinen Vorsatz erkennen. Der Angeklagte - ein Mann aus dem Raum Naila - wurde am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Er räute vor dem Landgericht München 1 ein, seine Freundin getötet und ihre Leiche am Feringasee bei München verbrannt zu haben. Im Verlauf des Prozesses hatte er die Tat als „tragischen Unfall“ dargestellt. Mit dem Revisionsantrag muss sich jetzt der Bundesgerichtshof befassen.
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