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20.10.2020

Tierarzt scheitert mit Notdienst-Klage vor Gericht

Ein Tierarzt aus Münchberg hatte sich geweigert den Notdienst zu übernehmen. Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth hat er deshalb geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen. Das berichten mehrere Medien. Der Kläger war der Ansicht, der Notdienst müsste auf freiwilliger Basis geregelt werden. Das Verwaltungsgericht gab hingegen dem Tierärztlichen Bezirksverband Oberfranken Recht. Der Notdienst könne nur freiwillig organisiert werden, solange es ausreichend Teilnehmer gebe. Das Urteil könnte bundesweit von Interesse sein, da es sich um die erste Rechtsprechung im Bereich des tierärztlichen Notdienstes handle.
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