Nachrichten
25.05.2020
Speiselokale dürfen ab heute wieder öffnen
Seit letztem Montag durften in der sogenannten Außengastronomie, dazu zählen Biergärten und Straßencafés, Gäste bewirtet werden. Um 20 Uhr muss jedoch zusperrt werden. Ab heute dürfen Speisegaststätten und Cafés ihre Gäste auch im Innenbereich bewirten. Aber nur bis 22 Uhr. Geschlossen bleiben müssen weiterhin Lokale, die in erster Linie Getränke ausschenken, wie Bars. Hotels und Ferienwohnungen können ab 30. Mai öffnen.