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11.09.2020

Raubmord an Bayreuther Rentner kann nicht eindeutig bewiesen werden

Wegen des vermeintlichen Raubmordes an einem Rentner aus Bayreuth im Juli 2017, wurde der heute 38-jährige Angeklagte 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde nachträglich vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Nachdem der Prozess neu aufgerollt wurde, fiel heute ein erneutes Urteil. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das Landgericht Bayreuth verurteilte ihn nur wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, unterlassener Hilfeleistung und unerlaubten Waffenbesitzes. Für eine Verurteilung wegen Mordes fehlten die notwendigen Beweise. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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