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03.03.2021
Grenzpendler haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Wie die Arbeitsagentur Bayreuth-Hof mitteilt, können Arbeitnehmer aus Grenzregionen in der Europäischen Union aufgrund der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten. Vorausgesetzt, der Betrieb in Deutschland kann aufgrund einer behördlichen Anordnung oder fehlender Auslastung überhaupt nicht mehr, oder nicht mehr voll arbeiten. Mindestens zehn Prozent der Gesamtbeschäftigten müssen außerdem von einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein. Das gilt auch, wenn es zu einer Grenzschließung oder einer Quarantäneanordnung der betroffenen Pendler kommt.