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28.11.2019
Gewerkschaft NGG rät: Arbeitnehmer im Raum Hof sollen Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen
Gerade an Weihnachten wird oft mehr Geld ausgegeben als im restlichen Jahr. Eine kleine Finanzstütze ist da nicht verkehrt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rät Arbeitnehmern im Raum Hof deshalb, zu prüfen, ob sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Insbesondere für Menschen mit Minijob sei das oft sinnvoll. Michael Grundl, Geschäftsführer der NGG Oberfranken erklärt: „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“. Vor allem Angestellte im Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk gehen seiner Einschätzung nach häufig leer aus. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.