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29.04.2021
Geflügelpest-Bestimmung im Hofer Land werden gelockert
Wegen der Geflügelpest wurden in letzter Zeit einige Maßnahmen für das Halten von Geflügel erlassen. Da die Zahlen nun wieder rückläufig sind, wurde die Stallpflicht in Bayern jetzt aufgehoben. Ganz befreit von den Maßnahmen sind die Geflügelhalter im Landkreis Hof dadurch aber noch nicht. Nachdem Mitte des Monats die Geflügelpest bei einem Schwan nachgewiesen wurde, traten neben der Stallpflicht noch weitere Maßnahmen in Kraft: So darf kein Federwild gejagt werden und Hunde und Katzen dürfen im Stadtgebiet nicht frei herumlaufen. Diese Maßnahmen gelten auch weiterhin im Hofer Land, lediglich die Stallpflicht entfällt. Im Vogtlandkreis hingegen wurden alle Bestimmungen aufgehoben.