Nachrichten
23.03.2018
Freistellung der ehrenamtlichen Retter im Landkreis Hof soll erleichtert werden
Sich während der Arbeitszeit für Fortbildungen freistellen lassen – das war für ehrenamtliche Retter noch nie leicht. Bis jetzt. Wie der Bad Stebener CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König mitteilt, wurde gestern das bayerische Katastrophenschutzgesetz geändert. Dem Arbeitgeber wird in Zukunft ein solcher Ausfall erstattet. Einen gesetzlichen Anspruch für solche Fortbildungen wird es aber nicht geben. Denn der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich in der Freizeit, so König.