Nachrichten
26.10.2020
Fehlende Maske macht auf versäumten Gerichtstermin aufmerksam
Eine fehlende Maske wurde einem 42-Jährigen zum Verhängnis. Weil er sich im Zug weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, sitzt der Mann nun in einer Justizvollzugsanstalt. Bundespolizisten stellten an einem Bahnhof in Niedersachsen fest, dass der 42-Jährige nicht zu einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Hof erschienen war. Dort hätte er sich wegen Drogendelikten und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.