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12.02.2020
Einhaltung des Mindestlohns bei Kurierdienstunternehmen im Landkreis Hof nicht nachprüfbar
Hat ein im Landkreis Hof ansässiges Kurierdienstunternehmen den Mindestlohn nun eingehalten oder nicht? Das konnten selbst Beamte des Hauptzollamts Regensburg nicht eindeutig nachprüfen. Sie versuchten die vorgelegten Stundenaufzeichnungen der angestellten Paketzusteller mit den geführten Fahrtenbüchern und den digitalen Daten aus den Paketscannern abzugleichen. Jedoch ergaben sich zwischen sämtlichen Aufzeichnungen gravierende Abweichungen. Gegen den Unternehmer aus dem Landkreis Hof wurde deshalb ein Bußgeld in Höhe von 2.600 Euro wegen der Versäumnisse und der fehlenden Sorgfaltspflicht verhängt.