Nachrichten
17.11.2020
Besuche am Sana-Klinikum Hof nur noch in Ausnahmefällen gestattet
Das Besuchsrecht kann ab heute nur in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Einzelfallunterscheidung eingeräumt werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für eine Begleitperson während der Geburt und auch minderjährige Kinder dürfen einmal am Tag Besuch von einem Sorgeberechtigten erhalten. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit erlaubt.