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30.05.2014

Bayern Hof erwägt Berufung gegen die Einstellung des Verfahrens wegen Spielmanipulation

Medieninfo der SpVgg Bayern Hof vom 30. Mai 2014

Verfahren des BFV wegen Manipulationsverdachts - Einstellung durch das Sportgericht Bayern

Nach Mitteilung des BFV hat das Sportgericht Bayern das auf Anzeige der SpVgg Bayern Hof (vom Montag) hin eingeleitete Verfahren wegen des Verdachts eines irregulären Ergebnisses des Regionalligaverbandsspieles zwischen dem FC Schweinfurt 05 und dem SV Heimstetten (4:3) auf einen entsprechenden Antrag des BFV-Verbandsanwaltes am Mittwoch, den 28. Mai 2014eingestellt. Die BFV-Gremien kamen - nach Durchführung einzelner Maßnahmen - zu dem Ergebnis, dass es „zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Hinweise auf mögliche irreguläre Beeinflussungen des Spielergebnisses gegeben habe“. Diese Entscheidung erscheint in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:

Hinweise für ein irreguläres Ergebnis gibt doch allein schon der Verlauf dieses Spieles. Das sieht nicht nur die gesamte Öffentlichkeit so, sondern ergibt sich u.a. auch daraus, dass eine Partnerfirma des BFV (Sportradar) die für dieses Spiel platzierten Wetten bereits am Abend des Spieltages gecheckt hat. Schließlich haben allein schon der Pyromissbrauch und die daraus folgende Spielunterbrechung das Ergebnis irregulär beeinflusst, weil die anderen Spiele bei Fortsetzung des Spieles beendet waren und die Heimstettener sich nunmehr völlig anders verhalten haben als zuvor. Aber auch der Umstand, dass das Sportgerichtsverfahren schon am Tag nach seiner Einleitung und zwei Tage nach unserer Anzeige eingestellt worden ist, lässt ebenso aufhorchen, wie das eilfertige Verhalten des Verbandsanwaltes: Die allseitige Eile erweckt den Eindruck, dass die Ermittlungen nicht sehr intensiv, sondern eher oberflächlich waren. Das wird durch die nunmehr vorliegenden Unterlagen bestätigt: Neben Foto- und Videoaufnahmen des Spieles wurden ausschließlich schriftliche Stellungnahmen der Vereine, des Schiedsrichters und anderer BFV-Beauftragter verwertet. Dabei wäre es doch unter den gegebenen Umständen angezeigt und erforderlich gewesen, etwa durch den Verbandsanwalt oder das Sportgericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung Funktionäre und Spieler der Vereine zu vernehmen und sich nicht auf ein schriftliches Verfahren zu beschränken. Erforschung der Wahrheit mit Engagement sieht jedenfalls anders aus. Daher könnte der Eindruck entstehen, dass der BFV - entgegen vielfacher öffentlicher Bekenntnisse zu einem „sauberen“ Fußball und zu Fairness im Sport - an der Wahrheit tatsächlich nicht interessiert ist. Dieser Eindruck wird durch die Nichtbescheidung der beantragten einstweiligen Verfügung und die - soweit ersichtlich - zögerliche Durchführung des Sportgerichtsverfahrens gegen Schweinfurt 05 noch verstärkt, dem wegen des Pyroeinsatzes von Zuschauern mit den bekannten Folgen wegen Verstoßes gegen die Platzordnung (§ 28 SpO) eigentlich ein Punktabzug drohen müsste. Wäre dieser - was auch generalpräventiv unbedingt erforderlich gewesen wäre - sofort oder nur so schnell wie die Einstellung des Manipulationsverfahrens erfolgt, dann wären „die Schnüdel“ jetzt abgestiegen. Die SpVgg Bayern Hof erwägt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Reiner Denzler, Präsident

Aus der Begründung: „Das Sportgericht Bayern hat daraufhin am 27. Mai 2014 ein sportgerichtliches Verfahren in dieser Angelegenheit eröffnet. Der Verbandsanwalt des BFV hat von seinem in § 20 a RVO niedergelegten Recht Gebrauch gemacht und ist dem Verfahren noch am gleichen Tag als Beteiligter beigetreten. Gleichzeitig hat er einen Antrag auf Verfahrenseinstellung gestellt.“ (Unterstreichungen und Hervorhebungen durch den Unterzeichner)
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