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10.06.2021
Allgemeinverfügung zur Notschlachtung greift ab heute in Hof
Ab heute gilt eine Allgemeinverfügung der Stadt Hof, welche die Notschlachtung von Tieren betrifft. Sie regelt, dass ein Tierarzt im Falle einer Notschlachtung zu einem amtlichen Tierarzt ernannt werden kann. Sollte ein Tier auf dem Weg zum Schlachtbetrieb einen Unfall haben, muss ihm längeres Leid, das möglicherweise durch den Transport entsteht, erspart werden. Eine Notschlachtung kann aber nur ein amtlicher Tierarzt durchführen, der nicht immer schnell vor Ort sein kann. In diesem Fall greift die Allgemeinverfügung, sodass ein Tierarzt berechtigt ist ein solches Tier vor der Schlachtung amtlich zu untersuchen. So sollen der Tierschutz aber auch die Interessen der Tierhalter gewahrt werden.