Nachrichten
26.11.2014
Freispruch im Fall der toten Babys aus Bad Alexandersbad
Die 53-jährige Dagmar D. konnte am Vormittag den Gerichtssaal als freie Frau verlassen.
Das Gericht befand die 53-jährige Dagmar D. zwar des zweifachen Totschlags für schuldig. Der ist allerdings nach 20 Jahren verjährt.
Mord durch Unterlassen konnte nicht mehr nachgewiesen werden, da viele Hintergründe nicht mehr aufgeklärt werden konnten.
Das Gericht befand die 53-jährige Dagmar D. zwar des zweifachen Totschlags für schuldig. Der ist allerdings nach 20 Jahren verjährt.
Mord durch Unterlassen konnte nicht mehr nachgewiesen werden, da viele Hintergründe nicht mehr aufgeklärt werden konnten.