Nachrichten
21.07.2015
Eine Meldung in eigener Sache
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass gegen die Genehmigung der BLM und die bestätigende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth die von extra-radio beantragte Berufung zugelassen ist.
Die Rechtssache, so das Gericht, weist besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf.
Laut BLM kann extra-radio ab kommendem Jahr 24 Stunden täglich senden, soll jedoch von der Frequenz 88.0 auf die Jugendradiofrequenzen wechseln. Gegen diesen Frequenzwechsel richtet sich die Klage von extra-radio, die jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt wird.
Die Rechtssache, so das Gericht, weist besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf.
Laut BLM kann extra-radio ab kommendem Jahr 24 Stunden täglich senden, soll jedoch von der Frequenz 88.0 auf die Jugendradiofrequenzen wechseln. Gegen diesen Frequenzwechsel richtet sich die Klage von extra-radio, die jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt wird.