Nachrichten
03.05.2016
Alkoholverbot am Hofer Untreusee an Himmelfahrt
Wie in den vergangenen Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot im gesamten Bereich. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig
Ausgenommen sind lediglich die so genannten mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis erfassten Flächen. Diese Allgemeinverfügung wird vor Ort durch Polizei, städtische Bedienstete sowie durch die Stadt Hof ermächtigte Personen durchgesetzt. Sie müssen sich auf Verlangen ausweisen.
Ausgenommen sind lediglich die so genannten mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis erfassten Flächen. Diese Allgemeinverfügung wird vor Ort durch Polizei, städtische Bedienstete sowie durch die Stadt Hof ermächtigte Personen durchgesetzt. Sie müssen sich auf Verlangen ausweisen.