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Polizeibericht vom 04. Februar

Fahrt trotz Fahrverbot

 

Münchberg. - Bei einer Verkehrskontrolle am Autohof Münchber Nord durch Beamten der Bundespolizei wurde festgestellt, dass der 35jährigen polnischer Staatsangehöriger ein Fahrverbot in Polen hat. Somit hätte er auch Deutschland kein Fahrzeug führen dürfen. Die Staatsanwaltschaft Hof ordnete deswegen eine Sicherheitsleistung auf die zu erwartende Geldstrafe an. Nachdem er diese bezahlt und einen neuen Fahrer gerufen hatte, konnte er seine Reise als Beifahrer fortsetzten. 

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